Lebensversicherung


zu den wichtigsten Formen der Lebensversicherungen zählen die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung. Die Risikolebensversicherung tritt ausschließlich im Todesfall des Versicherungsnehmers in Leistung und zahlt an die als Begünstigte in der Versicherungspolice eingetragene Person eine zuvor fest vereinbarte Todesfallsumme aus. Die Deckungssumme ist in der Regel ausreichend hoch um die Hinterbliebenen wirtschaftlich abzusichern. Die Risikolebensversicherung ist für alle Menschen, die mit ihrem Einkommen Angehörige unterhalten müssen, sehr zu empfehlen. Sie bietet maximalen Schutz zu vergleichsweise günstigen Beiträgen. Bei Ehepartnern kann das wechselseitige Eintragen als Begünstigte in den Versicherungspolicen sinnvoll sein. Die Versicherungsbeiträge werden anhand verschiedener Faktoren, wie z. B. Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers berechnet.

Die Kapitallebensversicherung leistet sowohl im Todesfall des Versicherungsnehmers als auch im Erlebnisfall. Als Erlebnisfall wird das Erreichen der vertraglich vereinbarten Laufzeit bezeichnet. Als Hinterbliebenenschutz ist die Kapitallebensversicherung aufgrund der geringen Todesfallsummer weniger geeignet. Sie empfiehlt sich in erster Linie als kapitalbildende Geldanlage für die Altersvorsorge.

Der Versicherungsnehmer zahlt feste monatliche Beiträge in die Versicherung ein. Die Versicherungsbeiträge werden zu einem bestimmten Zinssatz verzinst und am Ende der Laufzeit zusammen mit der Überschussbeteiligung ausgezahlt. Die Überschussbeteiligung ist eine variable Größe, deren Höhe vom Anlagegeschick der Versicherung abhängig ist. In Deutschland dürfen die Versicherungen maximal 30% der Beiträge ihrer Kunden am Aktienmarkt anlegen. Gewinne und Verluste an der Börse bestimmen somit die Höhe der Überschussbeteiligung. Die vorzeitige Kündigung einer Kapitallebensversicherung nicht zu empfehlen. Der Anleger muss in diesem Fall mit geringen oder gar keinen Gewinnen rechnen. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung spielen bei der Kapitallebensversicherung das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers keine Rolle.